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MAK

MAC - Die Interstate Aviation Committee

 

Die Interstate Aviation Committee (IAC) wurde auf vertraglicher Basis im Dezember 30 1991 gegründet, wurde er in das Register der internationalen zwischenstaatlichen Organisationen enthalten ICAO und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) registriert.

IAC ist eine zwischenstaatliche Organisation souveräner Staaten in Osteuropa, auf das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt und die Nutzung des Luftraums, das in Minsk (Belarus) unterzeichnet wurde beizutreten. Ab Ende

2005 sind 12 Staaten Vertragsparteien des Abkommens: die Republik Aserbaidschan, die Republik Armenien, die Republik Weißrussland, die Republik Georgien, die Republik Kasachstan, die Kirgisische Republik, die Republik Moldau, die Russische Föderation, die Republik aus Tadschikistan, Turkmenistan, der Republik Usbekistan und der Ukraine. Zwei Staaten – die Republik Lettland und die Republik Estland – haben den Status von Beobachtern.

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In Übereinstimmung mit der beauftragten Behörde zu dem Staaten-Gründer wird die IAC entwickelt, um die Ziele einer gemeinsamen Politik und Koordinierung bei der Nutzung des Luftraums, Luftverkehrskontrolle, Zertifizierung der Sonne, Flugplätze und Ausrüstung, die Untersuchung von Unfällen zu dienen, die Vereinigung der Flugzeug Regeln, Systeme, der Entwicklung einer kohärente Politik, um sicherzustellen, im Bereich des Luftverkehrs, koordinieren, die Entwicklung und Umsetzung der internationalen wissenschaftlichen und technischen Programmen. Da der Grad der Übertragung des IAC-Staaten-Gründers der Behörde nicht das gleiche ist, dann ist die Art ihrer Beteiligung an den Aktivitäten des IAC hat erhebliche Unterschiede.

Die Hauptaktivitäten des IAC sind:

  • Entwicklung und Bildung der Struktur des Luftverkehrsbinnen Regeln und Verfahren im Bereich der Zivilluftfahrt und die Nutzung des Luftraums in der GUS-Region, sowie ihre Harmonisierung mit den Luftfahrtvorschriften, die von der Welt der Luftfahrt-Community anerkannt ist;

  • Schaffung und Aufrechterhaltung des einheitlichen Zertifizierungssystems für Luftfahrtausrüstung und deren Herstellung sowie dessen Harmonisierung mit anderen internationalen Systemen;

  • Sparen für die Staaten - Teilnehmer des GUS unabhängige Fachstelle für Flugunfalluntersuchung, eine objektive Untersuchung von Unfällen, nicht nur in den Gebieten der Gemeinschaft, aber auch außerhalb davon;

  • Schutz des Marktes für Luftverkehrsdienstleistungen für die GUS-Staaten durch zwischenstaatliche Abkommen und vereinbarte Regelungen im Bereich Tarife und gegenseitige Abrechnungen;

  • Koordinierung der Interaktion von Behörden in Notsituationen und in den Bereichen der lokalen militärischen Konflikten auf dem Territorium von Staaten - Teilnehmer des Abkommens;

  • der Kampf gegen die unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt;

  • des Abkommens in der Welt der Luftfahrt-Community Parteien - Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit mit den Staaten und der internationalen Zivilluftfahrt-Organisationen, um die Staaten zu integrieren.

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